Baurecht

Es ist wichtig zu wissen, unter welchen Bedingungen ein Bauvorhaben zulässig ist. Besonders und gerade vor dem Kauf eines Grundstückes ist dies von elementarer Bedeutung. Ein Grundstück zu kaufen, auf dem nicht gebaut werden kann, bedeutet für Sie einen sehr hohen Verlust.

Um die Bebaubarkeit eines Grundstückes im Vorfeld festzustellen, reicht in der Regel eine kleine Bauvoranfrage an die jeweilige Gemeinde, Stadt und Bauamt. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 400,- €.

Mündliche Zusagen von Mitarbeitern der Bauämter sind keine Garantie. Aussagen sollten immer schriftlich belegt werden, z. B. in Form einer behördlichen Darlegung der Sicht der baurechtlichen Situation.


Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 %. Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Nebenkosten bei einem Grundstückskauf. Auf Usedom beträgt der aktuelle Grunderwerbssteuersatz 6,0 %.

Von der Besteuerung ausgenommen sind z.B.

Erwerbsvorgänge deren Wert 2.500.- EUR nicht übersteigt (Freigrenze)
Erwerb durch Ehepartner oder Lebenspartner
Erwerb durch Verwandte ersten Grades
Erbschaft und Schenkung
bei Gesellschaften: wenn höchstens 95 % der Anteile erworben werden

Über Besonderheiten und Ausnahmen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Steuer entsteht nach Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorganges und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Steuerschuldner sind regelmäßig die Erwerber und Veräußerer zusammen. In den meisten Verträgen wird jedoch vereinbart, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.

Grundstücksmarktbericht

Herausgegeben wird der Grundstücksmarktbericht für die Insel Usedom von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Greifswald. Aufgabe eines Grundstückmarktberichtes ist es, die Umsatz- und Preisentwicklung in den einzelnen Regionen des Grundstücksmarktes darzustellen und über das Preisniveau zu informieren. Der Grundstücksmarktbericht sorgt damit im Zusammenspiel mit der bereits erschienenen Bodenrichtwertkarte für allgemeine Markttransparenz.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie kommunale und staatliche Institutionen bekommen so eine Orientierungshilfe für Transaktionen auf dem jeweiligen regionalen Grundstücksmarkt.

Neben den allgemeinen Angaben beinhaltet der Marktbericht auch die für die Wertermittlung erforderlichen Daten, beispielsweise Liegenschaftszinssätze, Preise für Wohnungseigentum, Marktanpassungsfaktoren und durchschnittliche Vergleichspreise für bebaute Grundstücke.

Grundstückspreise Insel Usedom

Usedom bleibt aus Investorenperspektive attraktiv. Bei genauerer Betrachtung der verschiedenen Regionen, Ausstattungs- und Preisniveaus bieten sich die verschiedensten Möglichkeiten für größere und kleinere Investitionsbeträge. Ein besonderes Qualitätsmerkmal, gerade vor dem Hintergrund von Investments in Ferienimmobilien, stellt der Meerblick dar. Wenig überraschend sind die hohen Preise und Preisaufschläge für den Ostseeblick in den bekanntesten Regionen wie Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin. Bei genauer Betrachtung einzelner Objekte sind immer noch günstige Einstiegspreise zu finden.

Die jeweilige Baualtersklasse spielt eine wesentliche Rolle. Objekte, die erst in der jüngeren Vergangenheit entstanden sind, haben tendenziell eine höhere Ausstattungsqualität. Regionen mit älterem Immobilienbestand schneiden mit preislich geringeren Werten ab.