Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 %. Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Nebenkosten bei einem Grundstückskauf. Auf Usedom beträgt der aktuelle Grunderwerbssteuersatz 6,0 %.

Von der Besteuerung ausgenommen sind z.B.

Erwerbsvorgänge deren Wert 2.500.- EUR nicht übersteigt (Freigrenze)
Erwerb durch Ehepartner oder Lebenspartner
Erwerb durch Verwandte ersten Grades
Erbschaft und Schenkung
bei Gesellschaften: wenn höchstens 95 % der Anteile erworben werden

Über Besonderheiten und Ausnahmen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Steuer entsteht nach Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorganges und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Steuerschuldner sind regelmäßig die Erwerber und Veräußerer zusammen. In den meisten Verträgen wird jedoch vereinbart, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.

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